Kosten

Die Kosten für Beratung und Vertretung von Rechtsanwälten richten sich entweder nach einer Vereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Beratung: Die Kosten für eine anwaltliche Beratung sind nach dem RVG frei verhandelbar. Regelmäßig stehen die Kosten einer Beratung mit dem Umfang, der Komplexität sowie der Bedeutung der Sache in engem Zusammenhang. In überschaubaren aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten berechne ich für eine Beratung 80 € pro angefangene halbe Stunde sowie 120 € pro volle Stunde zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. In Einzelfällen kann es nach Vereinbarung auch mehr werden, selbstverständlich aber auch weniger, wenn es sich bloß um eine kurze einfache Auskunft handelt bzw. unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Bedeutung der Sache.

Außergerichtliche Vertretung: Die Kosten für eine außergerichtliche Vertretung richten sich ebenfalls nach Umfang, Komplexität und Bedeutung der Sache. Sie müssen regelmäßig mit Kosten ab 500,-- Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer rechnen. In erkennbar sehr aufwändigen Verfahren oder in Verfahren mit hohem Schadensrisiko werde ich Ihnen eine Vergütungsvereinbarung vorschlagen.

Vertretung in Gerichtsverfahren: Die Kosten für eine Vertretung in gerichtlichen Verfahren hängen regelmäßig vom Streitwert ab. Für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten wird ein Streitwert von 5.000,-- Euro pro Person angenommen. Ab dem 01.08.2013 gilt das gemäß § 30 RVG auch für asylrechtlichen Angelegenheiten pro Person zuzüglich 1.000,-- € je weitere Person. Die Rechtsanwaltskosten setzen sich bei einer Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren regelmäßig aus einer Verfahrensgebühr für das Betreiben des Verfahrens und einer Terminsgebühr für die Teilnahme an einem Gerichtstermin, mitunter auch aus einer Vergleichsgebühr zusammen. Hinzu kommen Auslagenpauschalen von 20,-- Euro, ggf. Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld und 19% Umsatzsteuer. Die Kosten für die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren 1. Instanz für eine Person belaufen sich bei einem Streitwert von 5.000,-- Euro daher regelmäßig auf knapp 1.000,-- Euro. In sehr aufwändigen Verfahren können die Kosten höher sein.

Hinzu kommen Gerichtskosten in Höhe von 438,-- Euro bei einem Streitwert von 5.000,-- € in aufenthaltsrechtlichen Verfahren. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Asylverfahren sind gerichtskostenfrei, d.h. es entstehen nur Anwaltskosten.

Die konkreten Kosten können Sie der ab dem 1. August 2013 gültigen Gebührentabelle (Anlage 1 zum RVG) entnehmen.

Vergütungsverzeichnis

Damit Sie über die zu erwartenden Kosten einer Vertretung immer auf dem laufenden sind, erhalten Sie von mir jeweils nach Auftrag und einzelnen Verfahrensabschnitten detaillierte Vorschussrechnungen. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, Kosten in einer Summe zu zahlen, können wir Ratenzahlungen vereinbaren. Ich verlange vor Beginn der Vertretung stets einen angemessenen Vorschuss von mindestens 300,-- vor Beginn meiner Tätigkeit.

Bei Bedürftigkeit bemühe ich mich darum, dass Ihnen Prozeßkostenhilfe vom Gericht bewilligt wird. Die Prozeßkostenhilfe ist ein staatliches Darlehen und muss später zurückgezahlt werden, wenn die Bedürftigkeit entfällt.

 

Aktualisiert am: 19.12.2019